Die Aufgabenkreise

 

Die Aufgabenkreise werden vom Betreuungsgericht festgelegt und stehen im richterlichen Beschluss sowie in der Bestellungsurkunde.
Ein Betreuer hat sich an diese zu halten und darf unter anderem auch aus haftungstechnischen Gründen nicht darüber hinaus arbeiten.
Aus diesem Grund sollten die Aufgabenkreise so genau wie möglich formuliert werden. 

Reduzierung / Erweiterung
Kann der Betreute seine Angelegenheiten in einem angeordneten Aufgabenkreis oder generell wieder komplett alleine regeln, so hat der Betreuer dies dem Gericht zu melden.
Fällt dem Betreuer auf, dass die Anordnung eines weiteren Aufgabenkreises notwendig ist, so muss diese Erweiterung bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Bevor der Betreuer tätig werden kann, muss der Bestellungsausweis dementsprechend aktualisiert werden.

Die geläufigsten angeordneten Aufgabenkreise sind:

Die Vermögenssorge:
Ist einem Betreuer der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ übertragen worden, so hat er sich um die gesamten finanziellen Interessen seines Betreuten zu kümmern. Dazu gehört die Regelung der Ein- und Ausgaben, die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter, die Verfolgung der Ansprüche des Betreuten, sowie bei vorhandenem Vermögen auch dessen Verwaltung.

Die Gesundheitsfürsorge:
Wenn der Betreute nicht einwilligungsfähig ist, muss der Betreuer über ärztliche Maßnahmen entscheiden. Kann der Betreute selbst einschätzen, ob beispielsweise eine Grippeimpfung gut für ihn ist oder er sie lieber nicht haben möchte, kann und muss er alleine zustimmen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet platt: Der Betreuer bestimmt den Aufenthalt. Besonders akut wird dieser Aufgabenkreis, wenn z.B. die Wohnsituation des Betreuten, trotz der Installation von ambulanten Hilfen wie Pflegedienste etc. nicht mehr zu verantworten ist.

Die Vertretung gegenüber Behörden und Dritten:
Dieser Aufgabenkreis ist eng verwoben mit den oben bereits genannten Bereichen. Ist der Betreute jedoch grundsätzlich nicht in der Lage sich um umfangreiche Behördenangelegenheiten zu kümmern, wie z.B. das Beantragen von Krankengeld, Grundsicherung, Rente oder Arbeitslosengeld, die Befreiung von Rundfunkgebühren oder die Erstellung eines Schwerbehindertenausweises, wird dieser Aufgabenkreis  gerne extra benannt.